Xylit-Xylitol-Birkenzucker Zähne ohne Karies

 

Geschichten ... die das Leben so schreibt                                

 

Ein Händler erzählte mir ganz begeistert und ernsthaft, dass sein Xylit der wirklich wahre Birkenzucker sei. In Finnland würden in extra Plantagen die Birken geschält, um die Rinde zu nutzen und den Baum zu erhalten.

Die Vorstellung ist richtig gut. Hunderte sportliche Jungmänner schwärmen in den Birkenwald, klettern die Bäume hoch oder auch per Leiter, um mit geschickten Handgriffen die Birke um ihre Rinde zu erleichtern. Diese wird am Boden von fleißigen Frauen in Säcke eingesammelt und anschließend ins Birkenzucker-Werk transportiert. Im nächsten Jahr, so wie bei der Apfelernte, kann wieder zugegriffen werden.

Ob das biologisch mit der wiederkehrenden Entrindung überhaupt möglich ist, weiß ich nicht. Allein die Tatsache, wie dünn Birkenrinde ist und wie teuer Arbeitskräfte, zumindest in Europa, lässt die Story nicht rund werden. Aber nett ist sie doch.

 

Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung erlassen. Gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung für Lebensmittel sind nur in vorgegebenen Formen für das jeweils geprüfte und genehmigte Produkt gestattet. Dazu müssen jedoch extra noch die "Bedingungen für die Verwendung der Angabe" aufgeführt werden.

Über zuckerfreien Kaugummi darf behauptet werden: " ... trägt zur Verringerung von Mundtrockenheit bei." Der zusätzlich geforderte Hinweis dazu lautet: "Unterrichtung der Verbraucher, dass sich die positive Wirkung einstellt, wenn der Kaugummi jedes Mal bei Trockenheitsgefühl im Mund verwendet wird."

Wow, sollte es da vielleicht noch andere Möglichkeiten geben? 

 

 

Es wird spannend, Krimi: "Ein echtes Gift bei den Lebensmittelzusatzstoffen". Zwar immer seltener, aber hin und wieder wird ein Ruf laut, warum denn E 605 in die E-Deklaration gekommen ist. Ein Insektizid und in der Tat schlimmes Zeugs. In den 50/60er-Jahren als leicht zu beschaffendes Gift öfter mal extrem zweckentfremdet. Hat daher vom Volksmund die Bezeichnung "Schwiegermuttergift" erhalten. Mittlerweile im EU-Raum verboten.

In dem Zusammenhang handelt es sich um eine falsche Deutung. Es gibt keine Verbindung zu den Lebensmittelzusatzstoffen und ist dort auch nicht geführt. Das E bei E 605 wurde weit vorher kreiert  und steht für Entwicklungsnummer. Das spätere E gilt bei den Zusatzstoffen für Europa.

 

 

 

 

-wird fortgesetzt-